Allgemeine Geschäftsbedingungen von LLS Personalberatung GmbH (nachfolgend: LLS Digital)

§1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die LLS Digital mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde" oder „Auftraggeber" („AG") genannt) handelt.

(2) LLS Digital schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit LLS Digital als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als LLS Digital ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn LLS Digital in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§2 Leistungen von LLS Digital / Mitwirkung des Kunden

(1) LLS Digital erbringt für den Kunden im b2b-Bereich Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet LLS Digital nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann LLS Digital lediglich den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen prognostizieren anhand von Erfahrungswerten. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und externer Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben können, von LLS Digital nicht geschuldet wird.

(2) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch LLS Digital, bleibt der Vergütungsanspruch von LLS Digital unberührt.

§3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen LLS Digital und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von LLS Digital zu erhalten.

(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen LLS Digital und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass LLS Digital das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

§4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von LLS Digital angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich, verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Der Auftraggeber ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.

(3) LLS Digital stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus.

(4) Unterlässt der Auftraggeber eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch LLS Digital, bleibt der Vergütungsanspruch von LLS Digital grundsätzlich unberührt.

(5) Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

§5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit vorsehen, gilt eine dreimonatige Laufzeit als vereinbart. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit gemeinsam festgelegtem Kampagnenstart. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.

(3) Nach Ablauf der Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um die vorher benannte Vertragslaufzeit, wenn das Vertragsverhältnis nicht mindestens 14 Tage vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§6 Verzug / Rücktritt

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch LLS Digital beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei LLS Digital eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei LLS Digital vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden vollständig erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist LLS Digital berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber in Verzug, ist LLS Digital berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. LLS Digital wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

§7 Erfüllung

(1) LLS Digital wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. LLS Digital ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass LLS Digital bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird LLS Digital Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist LLS Digital gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von LLS Digital unberührt.

§8 Haftung

(1) LLS Digital haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LLS Digital nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet LLS Digital nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet LLS Digital nicht. Bereits erbrachte Leistungen gelten auch im Fall einer Löschung als erbracht.

(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, LLS Digital ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial-/Werbematerial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt LLS Digital insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung vollständig frei.

(5) Der Kunde ist für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit einzelner Werbekampagnen ausschließlich verantwortlich.

§9 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an LLS Digital die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden und LLS Digital abzuschließen ist, wird der Kunde LLS Digital vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen.

(3) Der Kunde stellt LLS Digital von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, LLS Digital hat etwaige Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.

§10 Referenznennung

(1) LLS Digital darf den Auftraggeber in jedem Medium zu Werbezwecken als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen und Logos, sowie durch den Auftraggeber vorgenommene Bewertungen. LLS Digital ist zur Nennung nicht verpflichtet.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von LLS Digital maßgebend.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover.

AGB Stand: Januar 2026